Papier in der kirchlichen Arbeit

Der Rahmenvertrag ist in der Wirtschaft ein Vertrag

Der Rahmenvertrag ist in der Wirtschaft ein Vertrag, der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss. Vertragspartner sind juristische, seltener natürliche Personen, die eine Zusammenarbeit anstreben, welche ihnen künftig Rechtssicherheit bieten soll. Der Rahmenvertrag sichert eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung. In Betracht kommt zwischen beiden etwa ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis.

Der Rahmenvertrag kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor, sondern leitet sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit des Schuldrechts ab.

Bei Rahmenverträgen für Warenlieferungen können die Menge und der Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktes vereinbart werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalb des im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitrahmens in Losgrößen abgerufen. Hierbei haben Käufer den Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen im Normalfall ein niedrigerer Preis erzielt werden kann und die Produkte einfach abgerufen werden können. Dem Verkäufer bieten Rahmenverträge Sicherheit bei der Absatzplanung und/oder der Produktionsplanung.

Ein Wartungsvertrag kann ebenfalls in Form des Rahmenvertrages abgeschlossen werden.

Die bloße Absichtserklärung enthält keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen, während sich die Vertragsparteien beim Rahmenvertrag gegenseitig zu Einzelverträgen verpflichten. Der Rahmenvertrag ist kein Dauerschuldverhältnis, weil erst die jeweiligen Einzelverträge einen Leistungsaustausch auslösen.

Rahmenliefervertrag:
Vertrag, in dem in einem definierten Zeitraum eine festgelegte Menge eines bestimmten Produkts vom Abnehmer in festzulegenden Teilmengen abgerufen wird. Es werden Qualität der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen fest vereinbart.

Mögliche Vertragsform im Rahmen der Einkaufs-Kontraktpolitik:
Mit einem Rahmenvertrag lassen sich Bedingungen für Verträge regeln, die erst in der Zukunft noch abgeschlossen werden sollen. In der Regel ist bei dem Abschluss eines Rahmenvertrages noch nicht genau bekannt, wie groß die Zahl der demnächst abzuschließenden Einzelverträge sein wird.

In einem Rahmenvertrag werden die Regelungen definiert, die für alle Einzelverträge Gültigkeit haben sollen, die zukünftig abgeschlossen werden könnten. Häufig sind hier Haftungsfragen und Regelungen zu Leistungsstörungen der Inhalt eines solchen Vertrages sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen eines Unternehmens. Auch die Bedingungen für die Beendigung der Vertragsverhältnisse können zum Gegenstand eines Rahmenvertrages gemacht werden.

Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrages lassen sich bestimmte Inhalte bereits im Vorfeld regeln. Dadurch wird der Abschluss der später folgenden Einzelverträge vereinfacht. So können die diversen Einzelverträge schneller abgeschlossen werden. Diese müssen allerdings inhaltlich auf den Rahmenvertrag abgestimmt sein.